RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 1. Quartal Karteikarten

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Zivilrecht

Wie sind von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Grundstückskaufverträgen AGB-rechtlich einzuordnen?

Von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Kaufverträgen über mit Bestandsimmobilien bebaute Grundstücke stellen regelmäßig keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, weil keine Vertragspartei diese Vertragsbedingungen gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB gestellt hat. (RÜ 1/2025, S. 3)