Begriffe zu Finanzmathematik und Waldbewertung    

Was verstehen Sie unter dem Begriff „Verkehrswert“?

  1. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf dem sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegeben- heiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“ (§194 Baugesetzbuch (BauGB).
Vereinfacht: Der Verkehrswert ist gleich dem Preis, der im Wertermittlungszeitpunkt am Markt zu bezahlen ist. Er berücksichtigt keine Liebhaber Interessen. 

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