Bautechnische Grundlagen

06-Vermessung, Ohne Übungen

Wie erfolgt eine Katastervermessung? 

Der Grenzverlauf wird von einer Vermessungsgruppe vor Ort festgestellt und den Grundstückseigentümern vorgewiesen. Die Mitarbeiter des Vermessungsamtes sind dabei berechtigt, Grundstücke zu betreten.
 
Neue Grundstücksgrenzen werden nach Angaben des Antragstellers in der Örtlichkeit abgesteckt und mit Grenzzeichen, z. B. Grenzsteinen oder Meißelzeichen, gekennzeichnet (abgemarkt).
Im Abmarkungsprotokoll erkennen die Beteiligten den Grenzverlauf und die Abmarkung (Grenzzeichen) mit ihrer Unterschrift rechtsverbindlich an. Nicht anwesende Beteiligte erhalten vom Vermessungsamt einen Abmarkungsbescheid.
 
Das Vermessungsergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
 
Bei Teilungsmessungen dokumentiert der Fortführungsnachweis die Veränderungen am Grundstück und dient als Grundlage für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch.

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