M5-E1

E1, TL 1

Zeugenaussagen von Kindern

  • Untersuchungen ergaben, dass selbst drei- bis fünfjährige Kinder zuverlässige Zeugenaussagen vor Gericht liefern können, soweit sie diese spontan machen.
  • Je jünger die Kinder sind, desto anfälliger sind sie allerdings für Suggestivfragen.
  • Requisiten, wie anatomisch naturgetreue Puppen, können eher zu falschen Behauptungen führen, möglicherweise deshalb, weil die Grenze zwischen fantasievollem Spiel und erinnerter Wirklichkeit verschwimmt

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