Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Auswirkungen: Organschaft

  • kein Wahlrecht für die Rechtsfolgen
  • Verhältnis Organgesellschaften zu Organträger wie Angestellte
  • Organträger ist der Unternehmer, Steuerschuldner, Steuererklärungspflichtiger
  • OT und OG werden als ein Unternehmen betrachtet
  • Organschaft umfasst nur den unternehmerischen Berichen der Organgesellschaft
  • Kein Leistungsaustausch innerhalb des Organkreises <- Es kann kein VSt-Abzug geltend gemacht werden
    • nur bei innerbetrieblichen Vorgängen (= Innenumsätzen)
  • Rechnungen innerhalb des Organkreises sind keine Rechnungen, sondern nur unternehmensinterne Buchungsbelege
  • Organgesellschaften haften für die gesamten USt des Organkreises
  • Beschränkung der Organschaft auf das Inland
 
Die Beschriebenen Wirkungen sind nur auf das Umsatzsteuerrecht beschränkt!

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