Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

§ 3d UStG
 
  • Bestimmungslandprinzip!
  • Schuldner der USt ist der erwerbende inländische Unternehmer
  • Steuerbarkeit ist in DE nur gegeben, wenn hier der Bestimmungsort liegt

Diskussion