1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 2.99 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

Zivilrecht

Warum wird beim Kaufvertrag die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB nicht bereits dadurch entbehrlich, dass der Verkäufer das Vorliegen eines Sachmangels in Abrede stellt?

Beenden
An das Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S.d. § 323 Abs. 2 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen. Sie liegt nur vor, wenn der Verkäufer eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde die Nacherfüllung nicht vornehmen und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Nachfristsetzung umstimmen ließe. Das Bestreiten des Mangels reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. (RÜ 11/2018, S. 683 f.)