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Strafrecht AT 2024
01 - Grundbegriffe, Grundprinzipien
Der Tatbestand hat eine Auslesefunktion. Er umschreibt bestimmte Verhaltensweisen, die typischerweise Unrecht darstellen und grds. strafwürdig sind.
Mit der Rechtswidrigkeit wird festgestellt, dass das typischerweise unrechte Verhalten auch nicht ausnahmsweise erlaubt ist und damit im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Mit Bejahung der Schuld steht fest, dass der Täter die Verantwortung für das Unrecht trägt.