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RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 2. Quartal

Zivilrecht

Wann besteht im Zivilprozess ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot?

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Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot kommt nur in Betracht, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen oder eines Beweismittels wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Arbeitnehmers zwingend geboten ist. (RÜ 4/2024, S. 187)