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Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Was tun Sie als Chef, um Unfällen vorzubeugen?

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die   grundsätzliche   Verantwortung   für   den   betrieblichen   Arbeitsschutz   liegt   beim
Arbeitgeber; er hat die für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen
zu   ermitteln   und   ist   verpflichtet,   Maßnahmen   des   Arbeitsschutzes   zu   ergreifen   und
umzusetzen; die Beschäftigten sind verpflichtet, nach Ihren Möglichkeiten sowie gemäß  
den   Weisungen   und   Unterweisungen   des   Arbeitgebers   für   Ihre   Sicherheit   und
Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen
der  Unternehmer sorgt  dafür,  dass   Bestimmungen   des ArbSchG   eingehalten  werden
(diese   werden   auch   von   den   Gewerbeaufsichtsämtern,   die   eng   mit   der
Berufsgenossenschaft   zusammenarbeiten,   überwacht);   weiterhin   stellt   er   persönliche
Schutzausrüstungen   zur   Verfügung;  im   AO-   Handwerk   sind   dies   Ausrüstungen   zum
Schutz   gegen   Gefahren   beim:   Bröckeln,   Schleifen,   Polieren,   Bohren,   Fräsen   =>
Schutzbrille; Arbeiten an drehenden Teile, Bohren, Polieren => Haarnetz, Haargummi;
Kleben und Entfetten, Umgang mit Gefahrstoffen => Handschuhe; Gehörschutz
weiterhin:  Vermeiden   schwerer   Belastungen,   Einhalten   der   körpergerechter   Normen,
Schutzmaßnahmen   vor   Unfällen,   Vorbeugen   von   Krankheiten;   keine   Über-   und
Unterforderung,   psychisches   Wohlbefinden;   Persönlichkeitsförderlichkeit:   Arbeit   sollte
gesundheitsförderlich sein, lernförderlich, fachliche und soziale Qualifizierung