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Z07 - Bürgschaft

01 - Systematik und Allgemeines, Aufbauschemata

Welche Art eines Sicherungsrechts ist die Bürgschaft und wie kann sie zu anderen Formen der Sicherungsrechte abgegrenzt werden? 

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Bei den Sicherungsrechten kann zunächst zwischen persönlichen Sicherungsrechten und zwischen gegenständlichen Sicherungsrechten unterschieden werden. Innerhalb der Sicherungsrechte ist wiederum zwischen abstrakten und akzessorischen Sicherungsrechten zu unterscheiden. Sicherungsgegenstand sind i.d.R. Forderungen, dabei insbesondere Zahlungsforderungen. 
 
Die Bürgschaft ist ein persönlich-akzessoriches Sicherungsrecht
 
I. Persönliche Sicherungsrechte
- Sicherungsgeber haftet grds. mit seinem gesamten Vermögen
- es ist keine weitere Verfügung neben dem schuldrechtlichen Sicherungsvertrag notwendig
 
1. persönlich-abstrakte Sicherungsrechte
- Garantievertrag
 
2. persönlich-akzessorsiche Sicherungsrechte
- Schuldbeitritt (zumindest grundsätzlich akzessorisch)
- Bürgschaft gem. §§ 765 ff. BGB
 
 
II. Gegenständliche Sicherungsrechte
 
1. gegenständlich-abstrakte Sicherungsrechte
- Sicherungsabtretung
- Sicherungsübereignung
- Grundschuld
 
2. gegenständlich-akzessorische Sicherungsrechte
- Hypothek
- Sicherungsgrundschuld (wobei dies gem. § 1192 Ia erst durch Sicherungsvertrag erfolgt)
- Vormerkung (kein klassisches Sicherungsrecht, da es keine Befriedigungsmöglichkeit bietet) 
- Faustpfandrecht