Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Sicherstellung und Beschlagnahme

Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme

I. Sicherstellung, § 94 I StPO
= Freiwillige Herausgabe des Gegenstandes durch den Gewahrsamsinhaber an die Ermittlungsbeamten, die diesen als Beweismittel in Verwahrung nehmen, § 94 I StPO

II. Beschlagnahme, § 94 II StPO
= Zwangsweise Wegnahme des Gegenstandes kraft staatlicher Anordnung, § 94 II StPO

Diskussion