StA Klausur

In welchen Fällen ist eine qualifizierte Belehrung des Beschuldigten erforderlich?

wenn in erster Vernehmung Verfahrensfehler, der zu Verwertungsverbot führt
  • Keine Belehrung nach § 136 I StPO
  • Keine Belehrung nach Verdichtung einer Spontanäußerung nach §§ 136 StPO oder § 114b StPO
  • Vernehmung des BS als Zeugen, wobei sich Anhaltspunkte für Anfangsverdacht schon verdichtet hatten
 
(-), wenn gesteht, dass BS Schweigerecht kannte, denn dann schon kein BVV bzgl erster Vernehmung

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