RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 1. Quartal Karteikarten

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Öffentliches Recht

Sind europäische Grundfreiheiten wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Ausübung von Sport anwendbar?

Bei den Grundfreiheiten handelt es sich um Rechte zum Schutz des gemeinsamen Binnenmarktes der EU, sie sichern also die wirtschaftliche Tätigkeit der Marktteilnehmenden ab. Die Ausübung von Sport kann von den Grundfreiheiten deshalb nur erfasst werden, soweit die Sportausübung selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sport gegen Entgelt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, wie beispielsweise bei der Tätigkeit als Fußballprofi. (RÜ 1/2025, S. 39 f.)