RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 1. Quartal Karteikarten

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Öffentliches Recht

Wann ist eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler zulässig?

Grundsätzlich stellt Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG keine materiellen Anforderungen an die Vertrauensfrage. Um gleichwohl eine missbräuchliche Verwendung der Vertrauensfrage zu verhindern, verlangt das BVerfG neben der formellen Auflösungslage (Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, negative Antwort durch den Bundestag) zusätzlich als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung verloren gegangen, mithin eine politisch instabile Lage entstanden ist. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass der Bundeskanzler mit politischem Gestaltungswillen die Richtung der Politik bestimmt und hierfür auch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiß. (RÜ 1/2025, S. 54)