Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Behälter für Gefahrstoffe müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Nennen
Sie Beispiele

Im Betrieb werden Gefahrstoffe häufig aus Vorratsbehältern in kleinere Gefäße
umgefüllt; aus Sicherheitsgründen müssen das immer Gefäße sein, die nach Form und
Farbe nicht mit Getränke- oder Lebensmittelbehältern verwechselt werden können;
jedes Gefahrstoffbehältnis muss deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein mit
● dem Gefahrensymbol
● der Gefahrenbezeichnung
● dem Produktnamen
● den Inhaltsstoffen
● den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze)
● den Sicherheitsratschlägen (S-Sätze)
● dem Hersteller oder Importeur (mit Anschrift und Telefonnummer)

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