Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Durchsuchung

Durchsuchung - Begründetheit

A. Zulässigkeit
 
B. Begründetheit
 
I. Ermächtigungsgrundlage
 
1. Beim Verdächtigen: § 102 StPO
 
2. Bei anderen Personen: § 103 StPO
 
II. Formelle Rechtmäßigkeit
  • Richterliche Anordnung, § 105 I 1. Bei Gefahr in Verzug auch StA und ihre Ermittlungspersonen → hohe Begründungshürden vor dem Hintergrund von Art. 13 II GG
  • Bestimmtheit: Die Anordnung muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung konkret bestimmen.
 
III. Materielle Rechtmäßigkeit
 
1. Tabtestandsvoraussetzungen der §§ 102, 103 StPO
 
2. Durchsungsverbote
 
a) § 18 II, III Landespressegesetz
  • nach dem Wortlaut enthält § 18 II, III LPG ein Durchsungsverbot
  • ℗ fraglich ist, ob die StPO nicht Vorrang hat?
    • Land hat die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht
    • Bund hat die Gesetzgegbungskompetenz  für die StPO, Art. 74 I Nr. 1 GG
    • Schwerpunkt eines Durchsungsverbots liegt in der Strafverfolgung
    • Kompetenz liegt beim Bund
  • § 18 III, II LPG kann nicht herangezogen werden
 
b) §§ 53 iVm § 97 StPO
 
℗ in § 97 V ist nur die Beschlagnahme unzulässig, soweit das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 StPO reicht
  • Arg: Durchsuchung ist kein Selbstzweck: es wird immer durchsucht, um zu beschlagnahmen
  • Arg: die Beschlagnahem enthält die Durchsuchung
 
Grundsatz:  § 97 V 1 StPO Durchsung unzulässig, soweit das Zeugnisverweigerungsrecht reicht
 
Ausnahme: § 97 V 2 StPO iVm § 97 II 3 StPO: Durchsuchung zulässig, wenn die zeugnisverweigerungsberechtigte Person beteiligt ist oder wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der aus der Tat herrührt
 
Rückausnahme: § 97 V 2 HS. 2 StPO: Ausnahme nur zulässig, wenn sie mit Blick auf die Pressefreiheit nicht unverhältnismäßig ist: Pressefreiheit darf nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt sein
→ Güterabwägung
 
Beachte: die Pressefreiheit gewinnt immer
  • Arg: Presse = 4. Gewalt = kontrollierende Gewalt
  • Arg: es geht um den Kern der Pressefreiheit
  • Arg: Quellen und Informanten sind für die Arbeit der Presse überlebenswichtig; zwingend erforderlich ist der Vertrauensschutz

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