KE1 Kapitel 2 Die Pädagogik der Aufklärung

Worin besteht der Unterschied zwischen Schul- und Unterrichtspflicht? Klären Sie diese Frage unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des 
Schulwesens in Deutschland!

Unterrichtspflicht bezeichnet die Pflicht, unterrichtet zu werden, was auch in Form eines Privatunterrichts stattfinden durfte.

Die allgemeine Schulpflicht wurde erst seit der Weimarer Verfassung 1919 eingeführt, Schüler waren verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Sowohl Dauer, als auch Bildungsziele waren vorgeschrieben.

Ziel war es, den Staatsbürger mit nützlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten, hin zur Volksschulbildung.

Aufblühen der modernen Wisenschaft durch gesamtgesellschaftliche Veränderungsprozesse.

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