Fragerunde 08.11.2018

Wann wird in die Arbeitnehmerfreizügigkeit eingegriffen?

Mit einem Eingriff in die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschäftigte sich der EuGH in der Bosman-Entscheidung, vgl. EuGH, Rs. C-415/93. Danach stellt auch das Recht eines Vereins nach Ablauf des Vertrages eines Fußballspielers eine Ablösesumme von dessen neuem Verein in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu fordern einen Eingriff dar, da dies geeignet ist, um den Spieler davon abzuhalten den Verein zu wechseln.
Auch hier ist die Keck-Rechtsprechung zu beachten: ein Eingriff ist dann gegeben, wenn tatsächlich der Zugang zur Beschäftigung betroffen ist, hingegen nicht, wenn lediglich eine Beschäftigungsmodalität vorliegt.

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