Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Eingliederungsmerkmale: Organschaft

  • Vorliegen einer ertragssteuerlichen Organschaft nicht notwendig
  • Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages irrelevant
Ausprägung der einzelnen Eingliederungsmerkmale kann unterschiedlich sein und hängt von der restriktiven Sichtweise des BFH ab -> Gesamtbild der Verhältnisse ist entscheidend

Diskussion