Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Definition: Lieferung

§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 UStG
 
  • Unternehmer veschafft Verfügungsmacht
  • Übergang wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO)
  • Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag an dem Gegenstand
  • auch bei Eigentumsvorbehalt
  • nicht bei Sicherungsübereignung! -> erst im Sicherungsfall!

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