Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Ort der Lieferung: Bewegte vs. unbewegte / ruhende Lieferung

Bewegte Lieferung: Ort bei Beginn der Beförderung (§ 3 Abs. 6 UStG) -> Abgangsort
 
Unbewegte / ruhende Lieferung: Ort bei Verschaffen der Verfügungsmacht (§ 2 Abs. 7 S. 1 UStG)

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