Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Ort der sonstigen Leistung

B2B: Empfängerortsprinzip
 
B2C:  Ort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt
 
Ausnahmen: Grundstücksleistungen, Vermietung von Beförderungsmitteln, Vermittlungsleistungen, Online - Leistungen, Beförderungsleistungen, Restaurationsleistungen

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