Vertiefung Taxation: Verkehrssteuern

Prüfreihenfolge: Leistungsort

  1. Lieferung oder sonstige Leistung
  2. B2B oder B2C
  3. Ausnahmen prüfen
  4. Wenn keine Ausnahme greift:
    • B2B -> Empfangsortprinzip -> Leistungsort beim Empfänger
    • B2C -> Unternehmenssitzprinzip -> Leistungsort beim Leistenden

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