Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft: Gutachten der StA

I. Materielles Gutachten
 
1. Dringender Tatverdacht
 
2. Haftgrund, § 112 I, II, 112a
 
3. Verhältnismäßigkeit, § 112 I 2
  • Die U-Haft darf nicht außer Verhältnis zur Sache oder zur erwarteten Strafe stehen.
  • Spannungsverhältnis 2 II und Art. 104 GG den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung.
  • Bedeutung der Sache: gesetzliche Strafandrohen, konkrete Tatbegehung (zB Gelegenheits- oder Serientat, sozialschädliche UAswirkungen)
  • Rechtsfolgenerwartung: Beachtung der Strafzumessungserwägungen.
 

II. Verfahrensrechtliches Gutachten: Zuständige Gericht, Schriftform.

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