Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Untersuchungshaft

Ablauf der Untersuchungshaft: Verfahren nach Ergreifen aufgrund bestehenden Haftbefehls

 
  1. Verhaftung: Vollstreckung des Haftbefehls durch Verhaftung auf Veranlassung durch die StA, § 36 II.
  2. Unverzügliche Vorführung vor dem Richter, spätestens am nächsten Tag, §§ 115, 115a. Belehrung durch den Richter und Entscheidung, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, ausgesetzt oder aufgehoben wird.

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