Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Vorläufige Festnahme: Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 I StPO - Voraussetzungen

I. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
 
II. Am Tatort oder in unmittelbarer Nähe
 
III. Tatsächlich begangene Straftat
 
IV. Festnahmegrund: Unmöglichkeit der sofortigen Identitätsfeststellung oder Fluchtverdacht.

Diskussion