Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Festnahmerecht von StA und Polizei, § 127 II StPO

 I. Voraussetzungen
1. Voraussetzungen des Haftbefehls: Dringender Tatverdacht + Haftgrund.
 
2. Gefahr in Verzug: Die Einholung eines richterlichen Haftbefehls würde die Festnahme vereiteln.
 
II. Umfang der Festnahme: Wie unter § 127 I
 
III. Richtervorführung: Unverzügliche Vorführung vor dem Richter spätestens am nächsten Tag nach der Festnahme, § 128 I. Polizei und StA dürfen die Frist voll ausschöpfen, um Ermittlungen anzustellen.
 
 

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