Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Molekulargenetische Untersuchungen

Molekulargenetische Untersuchungen = Untersuchungen von zellkernhaltigem Material wie Blut, Hautpartikel, Haare, Speichel, Sperma zum Zweck der Identifizierung.
 
  • Früher problematische Eingriffsgrundlage nur in § 81a StPO.
  • Einführung von §§ 81e – 81g im Jahre 2004 um eine rechtssichere Grundlage für solche Eingriffe zu gewährleisten.
  • Voraussetzungen: Anordnung durch das Gericht + Untersuchung durch einen Sachverständigen + Feststellung nur zur Identitätsaufklärung (bzw dem Ausschluss von Spurenverursachern), nicht anderer Tatsachen.
  • DNA-Massenscreemings / Reihenuntersuchungen: § 81h.
  • Speicherung in Gendateien: § 81g. Aus präventiven Gründen zur künftigen Identitätsfeststellung.

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