Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Durchsuchung

Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses, § 102 StPO

I. Das materiell-rechtliche Gutachten
 
1. Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat: wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht.
 
2. Auffindungsvermutung: Durchsuchungszweck des Auffindens von Beweismitteln.
 
3. VHMK: Durchsuchung muss zu einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des Tatverdachts stehen.
 
II. Verfahrensrechtliches Gutachten: Zuständigkeit des Gerichts, § 162 I.

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