Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Telekommunikationsüberwachung

Online-Durchsungen, § 100b StPO und akustische Wohnraumüberwachung, § 100c StPO - ℗ Gespräche des Beschuldigte mit seinem Verteidider

  • Wegen des Rechts des Schuldners auf ungehinderten mündlichen Verkehr mit dem Verteidiger aus § 148 und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ist eine Online-Durchsuchung unzulässi
  • Eine Durchsuchung muss unverzüglich abgebrochen werden.
  • Die Erkenntnisse aus einer solchen Aufnahme sind nicht verwertbar.
  • Inwiewiet die Gegenausnahme des § 100d V 3 iVm 3 160a IV  StPO auch für den Rechtsbeistand gilt, ist umstritten.

Diskussion