Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

℗ Tatprovokation / agent provocateur

I. Grenzen zulässiger Tatprovokation
  • Die Verleitung eines Tatgeneigten zur Begehung einer Straftat ist grundsätzlich zulässig.
  • Unzulässig wird die Tatprovokation dann, wenn diese den eigenen Beitrag des Täters in den Hintergrund drängt.
  • Der EGMR bejaht eine rechtswidrige Tatprovokation, falls die Tat ohne die Einflussnahme des agent provocateur nicht begangen worden wäre und sieht in einer unzulässigen Tatprovokation ein regelmäßiges Verfahrenshindern.
  • Das BVerfG will hingegen ein Verwertungsverbot bezüglich der unmittelbar durch die Tatprovokation erlangten Beweise annehmen. 
 
II. Strafbarkeit des Lockspitzels wegen Anstiftung zur Tat: Nach BGH + hL fehlt der Anstiftervorsatz, weil der agent provocateur kein Vorsatz bzgl. der materiellen Tatvollendung / -beendigung hat (siehe StGB AT).

Diskussion