Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen

I. Grundproblem: Die einzelnen Zwangsmaßnahmen führen zu einem erheblichen Grundrechtseingriff bei den betroffenen Personen. Effektiver Rechtsschutz muss nach Art. 19 IV GG gewährleistet werden.
 
II. Rechtsschutz
 
 

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