Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Technische Mittel

Technische Mittel, § 100h StPO

I. Zweck: Ermöglichung einer Observation; Dokumentation der Observationsergebnisse
  • Heimliche Lichtbilder und Bildaufzeichnungen vom Beschuldigten, § 100h I Nr. 1 StPO➔ z.B. Fotos, Videoaufnahmen
  • Sonstige für Observationszwecke bestimmte technische Mittel, § 100h I Nr. 2 StPO ➔ z.B. Bewegungsmelder, Peilsender, Nachtsichtgeräte, GPS-Geräte mit denen die Fahrbewegung
    von Fahrzeugen überwacht werden können
 
II. Voraussetzungen
  • Möglichkeit, dass eine Straftat (bei Nr. 2: von erheblicher Bedeutung) begangen wurde
  • Erforschung des Sachverhalts oder Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten aufandere Weise weniger erfolgsversprechend oder erschwert (Subsidiaritätsklausel)
  • § 100h III StPO: Maßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn Dritte nicht unvermeidbar
    betroffen werden

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