Zwang- und Ermittlungsmaßnahmen

Durchsuchung

Sinn und Zweck der Durchsuchung nach §§ 102 ff StPO

= Gezieltes Absuchen einer Sache/Person zum Auffinden von Beweismitteln (Ermittlungsdurchsuchung) oder zur Ergreifung des Beschuldigten (Ergreifungsdurchsuchung)

Diskussion