Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) 2025 Karteikarten

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08. Erpressung

Welcher Art muss der Zusammenhang zwischen Nötigung und Opferreaktion bei § 253 StGB sein?

Zwischen Nötigung und Opferreaktion müssen objektiver Kausalzusammenhang und nötigungsspezifischer Zurechnungszusammenhang vorliegen, d.h. die Opferreaktion muss gerade die Folge des vom Einsatz der Nötigungsmittel ausgehenden Zwangs sein. Subjektiv muss der Täter das Nötigungsmittel gerade zur Ermöglichung der vermögensschädigenden Opferreaktion eingesetzt haben wollen, sog. Finalzusammenhang.