Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) 2025 Karteikarten

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06. Raub

Welcher objektive Zusammenhang muss nach der Rspr. zwischen dem Nötigungsmittel und der Wegnahme bestehen?

  • Ein räumlich-zeitlicher Zusammenhang ist erforderlich. Dabei müssen der Ort der Nötigungshandlung und der Ort des Gewahrsamsbruchs jedoch nicht identisch sein und es bestehen auch keine verbindlichen Werte über ein zeitliches Höchstmaß zwischen Einsatz des Nötigungsmittels und Wegnahme.
  • Durch das Nötigungsmittel muss es zu einer nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft gekommen sein.