RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 1. Quartal Karteikarten

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Öffentliches Recht

Ist für die Durchführung einer Videoüberwachung durch die Polizei als Realhandeln eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich?

Ob eine Ermächtigungsgrundlage für eine staatliche Maßnahme erforderlich ist oder nicht, hängt nicht davon ab, ob das staatliche Handeln als solches mit Regelungscharakter (Gesetz, Verordnung, Verwaltungsakt) oder als Realhandeln zu qualifizieren ist. Für staatliche Maßnahmen gleich welcher Handlungsform ist aber nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich, wenn die Maßnahme in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Eine polizeiliche Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in der Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Recht am eigenen Bild ein. Für die Maßnahme bedarf es deshalb einer Ermächtigungsgrundlage. (RÜ 2/2025, S. 110)