GewSt

5.6 Gewerbesteuerrückstellung

2. Wie wird die Gewerbesteuerrückstellung berechnet?

Die Gewerbesteuerrückstellung wird wie folgt berechnet:

 
Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 7
+
Hinzurechnungen gemäß § 8
Kürzungen gemäß § 9
Gewerbeverlust gemäß § 10a
=
Gewerbeertrag → Abrundung auf volle 100 €
Freibetrag gemäß § 11 Abs. 1
=
steuerpflichtiger Gewerbeertrag
Steuermesszahl gemäß § 11 Abs. 2
=
Steuermessbetrag
Hebesatz der Gemeinde
=
Gewerbesteuer
geleistete Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
=
Gewerbesteuerrückstellung oder Gewerbesteuerguthaben

S. 349

Beispiel

Der Gewerbetreibende (Einzelunternehmer) Thomas Hickmann betreibt sein Unternehmen in Koblenz. Sein handelsrechtlicher Gewinn 2016 beläuft sich auf 103.000 €, der Hebesatz von Koblenz beträgt 410 %. Thomas Hickmann hat für 2016 insgesamt 11.000 € Gewerbesteuer-Vorauszahlungen geleistet und diese Gewinn mindernd gebucht. Die zu berücksichtigenden Hinzurechnungen gemäß § 8 belaufen sich auf 5.600 €, die Kürzungen gemäß § 9 betragen 1.200 €. Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben liegen nicht vor.


Berechnung:
Euro
 
Handelsrechtlicher Gewinn
103.000,00
+
als Aufwand gebuchte Gewerbesteuervorauszahlung
11.000,00
 
Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 7
114.000,00
+
Hinzurechnungen gemäß § 8
5.600,00
Kürzungen gemäß § 9
1.200,00
=
Gewerbeertrag → Abrundung auf volle 100 €
118.400,00
Freibetrag gemäß § 11 Abs. 1
24.500,00
=
steuerpflichtiger Gewerbeertrag
93.900,00
Steuermesszahl gemäß § 11 Abs. 2
3,5 %
=
Steuermessbetrag, abgerundet auf volle Euro
3.286,00
Hebesatz der Gemeinde
410 %
=
Gewerbesteuer
13.472,60
geleistete Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
11.000,00
=
Gewerbesteuerrückstellung
2.472,60

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