Fragerunde 08.11.2018

Was ist der Unterschied zwschen Regiebetrieb/Eigenbetrieb/Anstalt öffentlichen Rechts?

  • Regiebetriebe sind unmittelbarer Teil der öffentlichen Verwaltung (Abteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung). Sie besitzen – anders als die Eigenbetriebe – keine eigenen Organe und führen keinen selbständigen Stellenplan. Mangels Rechtspersönlichkeit ist der gesetzliche Vertreter von Regiebetrieben der (Ober-)Bürgermeister der Trägerkörperschaft. z.B. Abwasserbeseitigung Kiel
  • Eigenbetrieb (§ 106) eine Organisationsform eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. der Kreisordnungen in den deutschen Bundesländern. Sie haben einen eigenen Haushalt. z.B. ABK Kiel
  • kommunale Anstalt öffentlichen Rechts = Ein Kommunalunternehmen umfasst Aufgabenbereiche einer kommunalen Körperschaft (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck dies rechtfertigt. Sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind formal betrachtet rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch von der sie tragenden Kommune getrennt. Der kommunalpolitische Einfluss und damit die Bindung an die Kommune kann durch die Konstruktion des Gesellschaftervertrags oder der Satzung weitgehend gestaltet werden.

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