Fragerunde 08.11.2018

Was kennzeichnet den gemeinsamen Binnenmarkt?

Dieser umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist (Art. 26 II AEUV).

Diskussion