Fragerunde 08.11.2018

Was ist eine Maßnahme gleicher Wirkung?

Was eine Maßnahme gleicher Wirkung darstellt, hat der EuGH im Dassonville-Urteil und dem Keck-Urteil umrissen: nach Dassonville ist eine Maßnahme gleicher Wirkung jede Maßnahme, die unmittelbar, mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Binnenhandel behindern kann (sog. Dassonville-Formel). Diese sehr weite Auslegung wurde durch das Keck Urteil eingeschränkt. Danach ist zwischen produktbezogenen Regulierungen und bloßen Verkaufsmodalitäten zu unterscheiden. Diskriminierungsfreie Verkaufsmodalitäten, beispielsweise Ladenöffnungszeiten, sind vom Anwendungsbereich der Art. 34 ff. AEUV ausgeschlossen. Produktbezogene Regulierungen, zB Inhaltsstoffe oder Verpackungen, werden von Art. 34 ff. AEUV umfasst.

Diskussion