Strafrecht BT I (Vermögensdelikte) 2025 Karteikarten

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01. Diebstahl

Was ist unter "Waffe" i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 1 StGB zu verstehen?

Waffe i.S.d. Diebstahlsqualifikation ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung gegen Menschen geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (kurzgesagt: "geborene" Angriffs- oder Verteidigungsmittel).