GewSt

5.1 Stellung innerhalb des Steuersystems und rechtliche Grundlagen

3. Wem obliegt die Verwaltung der Gewerbesteuer?

Die Verwaltung der Gewerbesteuer steht zwar grundsätzlich den Landesfinanzbehörden zu, die Festsetzung und Erhebung der GewSt ist in den meisten Bundesländern allerdings den Gemeinden übertragen worden.

Hierbei sind die folgenden Zuständigkeiten zu beachten:

Die Betriebsfinanzämter ermitteln die Besteuerungs grundlagen und setzen sie nach § 22 AO fest (Gewerbesteuermessbescheid und ggf. Zerlegungsbescheid).

Die Gemeinden

  • setzen die Gewerbesteuer fest (Gewerbesteuerbescheid) und

  • entscheiden über Stundung, Niederschlagung oder Erlass der GewSt.

Diskussion