GewSt

5.3 Steuerschuldner

1. Wer ist Steuerschuldner der Gewerbesteuer?

Steuerschuldner ist in Abhängigkeit von der Rechtsform des Gewerbebetriebs:

Rechtsform des Gewerbebetriebs
Steuerschuldner
Einzelunternehmung
Der Unternehmer, auf dessen Rechnung und Gefahr der Gewerbebetrieb betrieben wird (vgl. § 5 Abs. 1 Sätze 1 – 2).
Personengesellschaft
(z. B. GdbR, OHG, KG)
Die Gesellschaft (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3). Die Gesellschafter können allerdings als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden.
Kapitalgesellschaft und
sonstige juristische Person des privaten Rechts (z. B, e. V.) oder nicht rechtsfähiger Verein
Die juristische Person (GmbH, AG, e. V. usw.). Die Gesellschafter (Mitglieder) kommen als Haftungsschuldner grundsätzlich nicht in Betracht.

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