GewSt

5.4 Ermittlung der Gewerbesteuer

3. Nennen Sie typische Hinzurechnungen nach § 8 GewStG!

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden im VZ 2016 nach § 8 z. B. die folgenden Beträge hinzugerechnet:
  • 25 % der nachfolgend aufgeführten und Gewinn mindernd erfassten Hinzurechnungstatbestände, wenn sie insgesamt 100.000 € (Freibetrag) im VZ überschreiten:

    1. Entgelte für Schulden (insbesondere Zinsen) nach § 8 Nr. 1a

    2. Renten und dauernde Lasten nach § 8 Nr. 1b

    3. Gewinnanteile des stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 1c

    4. 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 8 Nr. 1d

    5. 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 8 Nr. 1e

    6. 25 % der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung bestimmter Rechte (z. B. Konzessionen, Lizenzen) nach § 8 Nr. 1f

  • Anteile am Verlust bestimmter Mitunternehmergemeinschaften (z. B. an Personengesellschaften) nach § 8 Nr. 8

  • Zuwendungen (Spenden) nach § 8 Nr. 9.

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