GewSt

5.4 Ermittlung der Gewerbesteuer

4. Welchen Zweck (Sinn) haben die Hinzurechnungen?

Da die GewSt eine auf den Gewerbebetrieb bezogene Objektsteuer ist (Besteuerungsgegenstand ist das „Objekt Gewerbebetrieb“), soll die Ertragskraft des Gewerbebetriebs, losgelöst von dem jeweiligen Inhaber, besteuert werden. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob das Unternehmen mit eigenem oder fremdem Kapital bzw. eigenem oder fremdem Vermögen (z. B. Maschinen) arbeitet. Die Hinzurechnungen verfolgen zusammen mit den Kürzungen das Ziel, von dem Gewinn des EStG oder KStG zu dem „objektiven Gewerbeertrag“ zu gelangen.

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