GewSt

5.4 Ermittlung der Gewerbesteuer

10. Geben Sie einen zusammenfassenden Überblick über die Ermittlung der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1a bis 1 f!

Der Hinzurechnungsbetrag der sog. „Finanzierungsaufwendungen“ nach § 8 Nr. 1a bis 1f wird wie folgt ermittelt (vgl. Grefe, Unternehmenssteuern, 19. Aufl. 2016, S. 332):

Aufwandsart
Höhe der Hinzurechnung
a)
Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a)
zu 100 %
b)
Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nr. 1b)
zu 100 %
c)
Gewinnanteile stiller Gesellschafter (§ 8 Nr. 1c)
zu 100 %
d)
Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter des AV (§ 8 Nr. 1d)
zu 20 %
e)
Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter des AV (§ 8 Nr. 1e)
zu 50 %
f)
Entgelte für Konzessionen und Lizenzen (§ 8 Nr. 1f)
zu 25 %
Summe aus a) – f)
………………. €
Freibetrag
– 100.000 €
Summe der Finanzierungsaufwendungen nach Abzug des Freibetrags (nicht negativ)
………………. €
25 % der Zeile zuvor = Hinzurechnungsbetrag
……………… €

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