GewSt

5.4 Ermittlung der Gewerbesteuer

19. Wie wird die Gewerbesteuer aus dem Steuermessbetrag ermittelt?

Die Gewerbesteuer wird aus dem Steuermessbetrag wie folgt abgeleitet:

Steuermessbetrag • Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

Beispiel

Fall wie zuvor („Ernst Dolkemeier“); Hebesatz der Gemeinde: 420 %.

Ermittlung der Gewerbesteuer: 1.102 € • 420 % = 4.628,40 €.

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