Klausurenkurs Uni Köln

Strafrecht

§123 StGB:
  • Begriffsdefinition
    • Abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind

  • Abgeschlossene Räume. welche zum öff. Dienst / Verkehr bestimmt sind:
    • insb. Gerichtssäle, Behördenräume, Schulen, Kirchen, Bahnhofshallen, Straßenbahnen

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